Ist Wartung durch Dritte erlaubt? Was das Urheberrecht sagt…
Freie Werkstatt
Der Softwarekonzern SAP wurde Anfang Februar 2011 vom United State District Court des Northern District of California wegen Urheberrechtsverletzungen zur Zahlung von 1,3 Milliarden US-Dollar, etwa einer Milliarde Euro, verurteilt – wohl die bislang höchste Summe in einem solchen Prozess.
Dahinter stand eine Schlacht um Kunden: Oracle schluckte 2004 die Firmen PeopleSoft, J.D. Edwards und ein Jahr später Siebel. SAP kaufte Anfang 2005 die texanische Software-Wartungsfirma TomorrowNow Inc.. Dieses Unternehmen hatte Kunden von PeopleSoft, Siebel und J.D.-Edwards unterstützt und zu weitaus attraktiveren Konditionen beraten als sie die jeweiligen Hersteller boten. SAP kündigte 2006 an, nun über TomorrowNow auch Oracle-Kunden mit Siebel-Systemen billig zu beraten und hoffte, so dem Konkurrenten Kunden abzuwerben.
Oracle reagierte 2007 mit der Klage gegen SAP zunächst wegen Industriespionage, dann wegen Urheberrechtsverletzungen und forderte etwa vier Milliarden Dollar. Die Begründung: TomorrowNow habe sich Zugang zu einer Oracle-Kundensupportseite verschafft und im passwortgeschützten Bereich zahlreiche Programme heruntergeladen – mithilfe vorgeschobener Kundendaten beim Login. SAP habe auf diese Weise systematisch illegal Zugang zu den Support-Systemen von Oracle erhalten, Tausende von Softwareprodukten und anderes widerrechtlich erlangt und so eine illegale Bibliothek von Oracle-Software erworben.
Muss jetzt verunsichert sein, wer Wartung von Dritten nutzt? Ist es riskant, Anwender beim Gebrauch der Software eines anderen zu beraten? Oder ist nur der verändernde Eingriff in fremden Code oder fremde Hardware kritisch? Antwort gibt das Urheberrechtsgesetz. Es erlaubt dem Nutzer, Fehler im Programm selbst zu beseitigen und zwar ohne Zustimmung des Herstellers, sofern der Fehler die bestimmungsgemäße Nutzung beeinträchtigt.
In den meisten Fällen bedeutet der Support nicht, dass Dritte in den Code eingreifen müssen, sondern nur,
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