Behördengänge künftig online

20.09.2012

Das neue E-Government-Gesetz, das als Gesetzesvorlage vom Bundeskabinett gestern verabschiedet wurde, wird viele Behördengänge künftig überflüssig werden lassen.

Banküberweisungen werden mittlerweile vor allem online erledigt, der Gang zum Amt hat sich hingegen jahrzehntelang kaum verändert. Auch 2012 müssen Antragsteller oft persönlich zur Behörde und dort ihre ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare auf Papier abgeben. Eine elektronische Verarbeitung war bislang nur mit der so genannten qualifizierten elektronischen Signatur möglich, die sich aber bisher bei den Verbrauchern nicht durchsetzen konnte.

Das E-Government-Gesetz schafft nun technologische Alternativen: Bürger können sich in Behörden-Portalen im Internet mit dem neuen Personalausweis anmelden. Schriftsätze mit Behörden können zudem mit einem neuen rechtssicheren E-Mail-Verfahren ausgetauscht werden.

Weitere Verbesserungen des geplanten Gesetzes: Alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen werden verpflichtet, elektronisch erreichbar zu sein. Die elektronische Aktenführung und das Scannen von Schriftsätzen werden geregelt. Außerdem wird die Erbringung elektronischer Nachweise erleichtert, ebenso das elektronische Bezahlen in Verwaltungsverfahren.

2011 hat sich jeder zweite Deutsche auf Websites öffentlicher Stellen informiert, dort amtliche Formulare heruntergeladen oder per Mail ausgefüllte Formulare zurückgesendet. In den skandinavischen Ländern sind es bis zu drei Viertel der Bevölkerung, in den Niederlanden und Frankreich rund 60 Prozent.

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