Europarecht: Internetsperren grundrechtswidrig

24.11.2011

Der Europäische Gerichtshof hat jetzt ein Urteil aufgehoben, das einen belgischen Provider dazu verdonnern wollte, aus seinem gesamten Datenverkehr Urheberrechtsverstöße auszufiltern.

Geklagt hatte der belgische Provider Scarlet Extended SA, der auf eigene Kosten den gesamten Datenverkehr seiner Kunden überwachen und Urheberrechtsverstöße unterbinden sollte. Dazu stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass dieses Urteil gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstößt und aufgehoben werden muss. Ein solcher Eingriff könne nur dann gerechtfertigt sein, wenn er andere, gleichwertige Rechte schützt und zugleich durch ein nationales Gesetz legitimiert wird – allerdings nur, wenn dieses Gesetz ausreichend genau darlegt, welche Art von Maßnahmen es dafür vorsieht.

Im konkreten Fall hatte das belgische Gericht seine Anordnung allerdings auf eine äußerst vage formulierte Grundlage gestützt, was in den Augen der europäischen Richter keine Einschränkung der Grundrechte erlaubte. Diese Möglichkeit hätte im Gesetzestext ausdrücklich und von vornherein vorgesehen werden müssen. Ansonsten bräuchten weder Bürger davon ausgehen, dass ihre gesamte digitale Kommunikation aufgrund einer solchen richterlichen Anordnung überprüft würde, noch könne man Unternehmen auf dieser Basis zu Investitionen in Höhe von vielen Millionen Euro verpflichten.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco begrüßte die Entscheidung: „Wir sind froh, dass der Europäische Gerichtshof hier mit Sachverstand und Augenmaß entschieden hat“, kommentiert eco-Vorstand Süme das Urteil. „Alle Experten sind sich seit langem einig, dass Internetsperren reine Symbolpolitik sind – technisch sind sie wirkungslos und in wenigen Sekunden zu umgehen. Für solche Symbole dürfen weder die Menschenrechte eingeschränkt werden, noch darf man Unternehmen völlig sinnlose Millionenausgaben aufbürden.“

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