Urheberrechtsabgaben für Computer festgelegt

27.01.2014

Der Hightech-Verband BITKOM hat sich mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Computer geeinigt

Hersteller und Importeure privat genutzter stationärer PCs und Notebooks zahlen 13,19 Euro pro Gerät. Für kleinere Netbooks werden 10,63 Euro fällig. Der Tarif für gewerblich genutzte Computer liegt bei 4 Euro pro Gerät. Nicht erfasst von der Regelung sind Tablet Computer. Verbandsmitglieder erhalten auf alle Tarife einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent. Der aktuelle Vertrag gilt rückwirkend ab dem Jahr 2011 und läuft mindestens bis Ende 2016. Nach BITKOM-Schätzungen fließen den Urhebern damit für die Jahre 2011 bis 2013 rund 240 Millionen Euro von den IT-Unternehmen zu. Ab 2014 ist mit jährlichen Zahlungen in Höhe von rund 70 Millionen Euro zu rechnen.
Mit den Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, Kopierer, Drucker etc. sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks oder CD-Rohlinge fällig. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind die nationalen Verwertungsgesellschaften zuständig. In dem Vertrag wird erstmals ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umgesetzt (sog. Padawan-Urteil). Der EuGH hatte höchstrichterlich bestätigt, dass zwischen Consumer- und Business-Geräten differenziert werden muss. Der Grund ist, dass mit Business-Geräten deutlich weniger Privatkopien angefertigt werden als mit primär privat genutzten PCs. Daher gibt es jetzt erstmalig unterschiedliche Tarife für privat und gewerblich eingesetzte Computer.

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