Abmahnfalle Gebrauchtsoftware?


Die Wirtschaftskrise mag ein Grund sein, weswegen das Unternehmen nun weniger Datenbanklizenzen benötigt, oder es ist auf ein anderes ERP-System umgestiegen, dass eine andere Datenbank voraussetzt – jedenfalls liegen jetzt teure Lizenzen brach. Die ließen sich ja theoretisch in Bargeld verwandeln. Und praktisch? Die Softwarehersteller möchten den Lizenzhandel unterbinden und verbieten die Weitergabe gern in ihren Lizenzbedingungen. Sind die juristisch betrachtet wirksam? Lohnt es sich für den Einkäufer, bei günstiger Gebrauchtsoftware zuzuschlagen – oder droht die Abmahnung?
Vilma Niclas

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