Viele DDoS-Angriffe werden aus Botnetzen heraus gestartet. Ein Botnetz setzt sich aus einzelnen Computern (Bots) zusammen, die von einem Botmaster gesteuert werden. Bei den Bots handelt es sich meist um private Computer, die über E-Mail-Anhänge oder gefälschte Downloads mit einer Schadsoftware infiziert wurden. So kontrolliert ein Botmaster schnell tausende Computer und kann diese gezielt für Angriffe einsetzen. Die Angriffe richten sich dann gegen persönliche Feinde oder die Kontrahenten anderer, die bereit sind, den Botmaster für seine Dienste zu bezahlen.
Kriminelle mieten in entsprechenden Untergrundforen dann schon für etwa 20 Euro im Monat Zugang zu einem Botnetz mit 220 GBit/s Netzwerkanbindung für regelmäßige Angriffe gegen ihre Konkurrenz. Ein lohnendes Geschäft also für beide Seiten. Um nach außen hin etwas mehr Legitimität zu suggerieren, verkaufen manche Anbieter ihre Dienste nicht als DDoS-Werkzeug, sondern als "Stresstest" für die Infrastruktur ihrer Kunden. Da keine Form der Legimitätsprüfung stattfindet, lassen sich auch solche "Stresstest"-Werkzeuge nicht in den Graubereich der Legalität drücken.
Die deutschen Internetdienstanbieter informieren ihre Kunden regelmäßig, wenn sie verdächtige Kommunikation in ihren Netzen erkennen oder sie über ihre Missbrauchsabteilung entsprechende Hinweise erhalten. Eine Reaktion des Kunden, vor allem die Entfernung von Schadsoftware aus dem privaten Netzbereich, ist dabei nicht immer gewährleistet. Für Sie als IT-Verantwortlicher in einem Unternehmen greifen bei einem solchen Schreiben in der Regel andere Prozesse: Sie gehen der Ursache auf den Grund und versuchen möglichst zeitnah, den betroffenen Computer zu isolieren und zu untersuchen – oder Sie setzen ihn über Ihre Verwaltungssoftware direkt komplett neu auf. Ein Beispiel für ein solches Schreiben zeigt Bild 1.
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