Internetsperren rechtswidrig

19.03.2012

Internetsperren verstoßen sowohl gegen deutsches wie europäisches Recht. Zu diesem Ergebnis kam jetzt ein juristisches Gutachten im Auftrag des des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco.

Das Gutachten untersucht den verfassungs- und einfachgesetzlichen Schutz der Kommunikation im Internet sowie den gesetzlichen Rahmen am Beispiel behördlicher und gerichtlicher Sperrungsverfügungen im Bereich des Urheber- und Glücksspielrechts. Dabei kommt es zu dem Schluss, dass hierzulande die Kommunikation im Internet durch das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und Paragraph 88 des Telekommunikationsgesetzes geschützt sei. Sperrungen verletzen – unabhängig von der verwendeten Methode – diesen vom Gesetz definierten Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses.

Neben dem geltenden Recht in Deutschland fließt auch die Gesetzeslage und Rechtsprechung auf EU-Ebene in die Betrachtung ein. Mit dem Rechtsgutachten, das den Schwerpunkt auf den Schutz der Kommunikation im Internet und das Fernmeldegeheimnis legt, unterziehen die Autoren - Dr. Dieter Frey, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dr. Matthias Rudolph, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, und Dr. Jan Oster - einen bislang noch nicht näher untersuchten Aspekt einer eingehenden rechtlichen Einschätzung und Bewertung. Die Ergebnisse der Studie werden in einer Beilage der Zeitschrift "MMR – MultiMedia und Recht" publiziert.

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