Einfachere Nutzung von E-Signaturen durch eIDAS

Verbrieft und versiegelt

Seit Juli 2016 besitzen digital signierte Dokumente überall in der EU den gleichen rechtlichen Stellenwert. Möglich macht dies die neue EU-Verordnung eIDAS: Sie sorgt durch neue Verfahren wie die Handy-Signatur und das elektronische Siegel für eine einfachere und vielfältigere Nutzung von E-Signaturen.
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Soll eine handschriftliche Unterschrift in die digitale Welt überführt werden, kommt die elektronische Signatur zum Einsatz. Mit der sogenannten Fernsignatur schafft die eIDAS – Verordnung über elektronische Identifi­zierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt – eine neue Form der Signaturerzeugung: Hierbei löst der Anwender die elektronische Unterschrift aus der Ferne aus, zum Beispiel über sein Smartphone. Eine Signaturkarte und ein Lesegerät sind nicht mehr erforderlich. Denn der private Signaturschlüssel wird zentral bei einem zertifizierten Vertrauensdiensteanbieter (VDA; Trust Center) in einem Hardware-Security-Modul (HSM) gespeichert statt auf dem Kryptochip der Signaturkarte. Für Unternehmen eröffnet die Handy-Signatur Möglichkeiten, zum Beispiel bei der Dokumentenfreigabe.

Der Weg zum Zertifikat

Um die Fernsignatur nutzen zu können, muss sich der Anwender zunächst bei einem qualifizierten VDA registrieren. Bisher war hierfür eine persönliche physische Identifizierung zum Beispiel per Post-Ident-Verfahren notwendig. Derzeit wird jedoch an

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Ausgabe /2023