Öffentliche drahtlose Netzwerke in Deutschland

goodluz, 123RF

Drahtlos in Grenzen

Öffentliche drahtlose Netzwerke haben es in Deutschland schwer. Das ADMIN-Magazin hat sich zwei unterschiedliche Ansätze angesehen, die es trotzdem versuchen: MobyKlick in Norderstedt und die Freifunk-Initiative.
Drahtlose Netzwerke sind überall: Zu Hause, im Café und in der Firma. Im Gegensatz zu Kabelnetzen verliert der Admin bei WLANs allerdings schnell die ... (mehr)

Nicht nur Touristen freuen sich, wenn sie unterwegs über ein öffentliches drahtloses Netzwerk einen schnellen Blick auf den digitalen Fahrplan des örtlichen Nahverkehrs werfen oder sich per Wikipedia & Co über Ausflugsziele informieren können. Doch in Deutschland gibt es kaum freie Netze, obwohl Ausnahmen zeigen, dass es möglich ist.

Mit einem flächendeckenden drahtlosen Netzwerk wäre es einfach, ein Dorf oder eine ganze Stadt komplett mit einem Internetzugang zu versorgen. Denn die deutschen Anbieter versorgen noch lange nicht das gesamte Land mit Breitband-Mobilfunk. Während die Abdeckung in Städten meist passable Dimensionen angenommen hat, wird sie in ländlichen Gebieten zum Trauerspiel.

Ein großflächiges, für jeden nutzbares WLAN könnte dort Abhilfe schaffen. Die Anwohner geben darin einen Teil ihrer eigenen Bandbreite für die Öffentlichkeit frei. Doch der Gesetzgeber schiebt dem einen Riegel vor: Aufgrund der sogenannten Störerhaftung (siehe Kasten "Störerhaftung" ) traut sich kaum noch jemand, seinen Internetanschluss mit Fremden zu teilen. Zu groß ist die Gefahr, dass unrechtmäßige Handlungen im Netz auf einen selbst zurückfallen. Dass es anders geht, zeigt ein Blick über die Grenzen Deutschlands hinaus.

Störerhaftung

Als Störerhaftung bezeichnen Juristen im Falle eines Internetzugangs den Umstand, dass der Betreiber einer Kommunikationseinrichtung – wie eines öffentlich zugänglichen drahtlosen Netzwerks – für eventuelle Rechtsverstöße sogenannter Störer haftet. Nutzt also ein Anwender das WLAN eines anderen zum Beispiel für das Bereitstellen urheberrechtlich geschützten Materials auf Tauschbörsen, kann der Betreiber des Netzes dafür belangt werden. Im Mai 2010 schränkte der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung die Haftung auf Abmahnkosten ein und hat damit immerhin die Gefahr exorbitanter Schadenersatzansprüche weitgehend gebannt.

Besonders gefährdet sind Betreiber offener Netze. Wer sein Netzwerk mit Zugangsbeschränkungen von der Außenwelt abschottet, muss sich nur noch um die Zugangsberechtigten sorgen und diese gegebenenfalls über den rechtskonformen Umgang mit dem Netzwerk belehren. Laut mancher Gerichtsurteile bewahren solche Maßnahmen Anschlussinhaber vor juristischen Folgen. Doch nicht alle Gerichte entscheiden in die gleiche Richtung. Deshalb fordern nicht nur Juristen seit langem, dass der Gesetzgeber den Betrieb eines freien WLANs endlich auf eine solide Grundlage stellt.

Die letzte Regierung hat den Zugang zu freien Netzen nicht reguliert. CDU/CSU und SPD haben jedoch im Koalitionsvertrag vereinbart, "die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter" zu schaffen. Man wolle "die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum" ausschöpfen.

Weiter heißt es in dem Papier: "Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen". Wie viel von diesen Worten im Vertrag zu halten ist, wird sich zeigen. Fakt ist, dass die Einrichtung freier WLANs oftmals scheitert, weil beispielsweise Kommunen Angst vor Abmahnungen haben, wie der Deutsche Städte- und Gemeindebund im Gespräch mit dem ADMIN-Magazin bestätigt.

Öffentliche Drahtlosigkeit

London, Paris, New York und viele weitere Metropolen bieten der Allgemeinheit teils kostenlose, drahtlose Netzwerke. Vielfach betreiben die Kommunen diese Netze selbst. Das beste Beispiel in dieser Hinsicht ist Estland: Der baltische Staat rangiert im weltweiten Ranking hinsichtlich des Breitbandausbaus weit vorne, in der Hauptstadt Tallinn deckt zudem ein WLAN das gesamte Stadtgebiet ab.

Schaut man auf deutsche Städte, sieht es dagegen traurig aus. In Berlin und Potsdam decken Drahtlosnetzwerke einige Innenstadtbereiche ab, über die die Öffentlichkeit zumindest eine halbe Stunde am Tag kostenfrei surft. Kunden des Betreibers – eine Kooperation zwischen Kabel Deutschland und der Medienanstalt Berlin Brandenburg (mabb) – dürfen auch länger ins Netz. Das Angebot hat jedoch noch experimentellen Charakter.

Einen Testlauf in Sachen Public-WLAN möchte auch München starten und zumindest im direkten Innenstadtbereich einige ausgesuchte Plätze mit freiem WLAN abdecken. Ein ähnliches Vorhaben für Augsburg scheiterte allerdings erst letztes Jahr.

Der bereits genannte Betreiber Kabel Deutschland sowie der Kommunikationsriese Telekom planen zumindest für die eigenen Kunden ein weiträumigeres WLAN aufzubauen. Dazu wollen sie am Anschluss der eigenen Breitbandkunden mithilfe eines speziellen Routers ein zusätzliches, abgeschottetes WLAN aufmachen und anderen Nutzern zur Verfügung stellen. In anderen Ländern, etwa Frankreich und Großbritannien, wenden die großen Internet-Anbieter diese Technik seit Jahren an.

Doch es bleibt fraglich, ob die Pläne der beiden Unternehmen zu flächendeckenden WLANs in Städten und auf dem Land führen, denn die Betreiber haben wenig Einfluss auf den Standort und die Ausrichtung der Router. Ein Gerät im dritten Geschoss eines Hinterhauses erreicht vielleicht zwar die Nachbarn, aber nicht den Touristen, der auf der Straße vorbeiläuft. Über Hand-Over-Techniken ließen die Kommunikationsunternehmen bisher auch nichts verlauten, die vorbeieilenden Passanten den Übergang zwischen den Hotspots des Netzwerks erlauben würden. So steht zu befürchten, dass die Initiativen der beiden Netzbetreiber eher zu einem Flickenteppich führen.

Norddeutsche Breitbandhoffnung

Eine Ausnahme des nahezu WLAN-freien Status Quo gibt es im Norden Deutschlands. In der Stadt Norderstedt nahe Hamburg hat der örtliche Breitbandanbieter Wilhelm.Tel, eine Tochter der ortsansässigen Stadtwerke, Nägel mit Köpfen gemacht. Erst hat das Unternehmen in Eigenregie über 90 Prozent der Haushalte mit einem breitbandigen Internetzugang mit bis zu 100 Mbit/s versorgt. Dann nahm es den öffentlichen Raum in Angriff: Im Juni letzten Jahres gab Wilhelm.Tel den Startschuss für das Norderstedter WLAN namens MobyKlick [1] . Abbildung 1 zeigt einen Funkmast mit WLAN-Hotspots.

© Jan RähmAbbildung 1: Wilhelm.Tel stellt seit letzten Sommer im Projekt MobyKlick der Öffentlichkeit in Norderstedt ein kostenloses WLAN zur Verfügung.

Mit MobyKlick gelangen Norderstedts Bürger und Besucher über zwei Modelle kostenlos ins Internet. Das eine gilt für die Nutzer des lokalen Breitbandanbieters, laut Aussage des Unternehmens fast alle Bürger der Stadt. Sie bekommen die MobyKlick-Zugangsdaten mit dem bestehenden Vertrag und loggen sich mit ihnen ins neue drahtlose Netzwerk ein. Das zweite Modell richtet sich an Besucher von Norderstedt. Sie erhalten per Gutscheinkarte oder SMS einen Zugang für 24 Stunden – eine Verlängerung ist möglich. Beide Gruppen nutzen das Public-WLAN kostenlos und ohne Volumenbegrenzung.

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