Der Markt für Roboter, insbesondere für intelligente Industrieroboter, boomt. Die technische Entwicklung im Bereich der Robotik schreitet dynamisch voran und beflügelt die Phantasien der Anwender. Die Einsatzbereiche sind äußerst vielfältig. Hierzu gehören nicht nur Industrieroboter, die in der Produktion eingesetzt werden, sondern zum Beispiel auch Drohnen und fahrende Lieferroboter in der Logistik und Lagerhaltung, Healthcare-Roboter, autonome Fahrzeuge und Haushaltsroboter. Entscheidend für den Erfolg der Robotik ist dabei nicht allein die Weiterentwicklung der physischen Bewegungsfähigkeit und Autonomie der Geräte, sondern auch der Fortschritt im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI). Gerade die Fähigkeit, zu lernen und eigene Entscheidungen zu treffen, erhalten die Roboter erst durch das neuronale KI-Netz.
Die Wirtschaft, das Arbeitsleben und auch das gesellschaftliche Leben werden sich durch den verbreiteten Einsatz von Robotik und KI ändern. Die Entwicklung und Nutzung der Robotik, die grundsätzlich eine Erleichterung für den Menschen darstellt, birgt allerdings eine Reihe von Risiken und Spannungspunkten und wirft natürlich auch juristische Probleme auf. Aus rechtlicher Sicht sind im Hinblick auf die Robotik und die KI noch viele Fragen ungeklärt, vor allem, wenn Roboter, die über einen sehr hohen Autonomiegrad verfügen, im Alltag mit Menschen interagieren. Die damit zusammenhängenden Fragen werden schnell sehr bedeutsam werden, zunächst vermutlich im Zusammenhang mit dem autonomen Fahren.
Auf europäischer Ebene hat sich das Europäische Parlament erstmals mit den rechtlichen Fragen rund um die Robotik beschäftigt. Am 16. Februar 2017 verabschiedete das Parlament einen Beschluss mit Empfehlungen an die Kommission zu zivilrechtlichen Regelungen im Bereich Robotik (2015/2103(INL)). In seinem
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