Als Herr Müller das Päckchen öffnet, staunt er nicht schlecht. Es war vom Versanddienstleister als "Unzustellbar, zurück an Absender" an die Poststelle des Unternehmens zugestellt worden. Da er im Hause niemanden finden konnte, der das Päckchen abgesendet hatte, öffnete Herr Müller es selbst, um mit Hilfe des Inhalts den Absender ausfindig zu machen. Was er allerdings im Päckchen fand, war mit großer Wahrscheinlichkeit nicht von einem seiner Kollegen versandt worden. Auch wenn er bisher nichts damit zu tun hatte, erkannte er die Drogenlieferung sofort, die nun auf seinem Schreibtisch ausgebreitet war. Alles Weitere verläuft mittlerweile in gewohnten Bahnen. Herr Müller ruft schon gar nicht mehr bei der Polizei an, er bringt die heiße Ware direkt auf das Revier. Dort kennen ihn die Beamten schon und winken ihn direkt durch zum zuständigen Kollegen.
Tatsächlich ist dies eine wahre, wenn auch verhältnismäßig harmlose Geschichte von Identitätsdiebstahl. Abgesehen von den Gefahren beim Umgang mit unbekannten Sendungsinhalten verursacht der Umstand natürlich Kosten auf Seiten des Unternehmens. Offenbar ist es ein gängiges Mittel von Kriminellen, ihre Sendungen mit harmlos wirkenden Absendern zu versehen und so die Chance zu erhöhen, dass die Drogen den Empfänger zuverlässig erreichen. Auch die Namen von realen Mitarbeitern finden sich zuweilen als Absender auf solchen Päckchen.
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