Die Internet-Anschlüsse werden von den Providern in der Regel nur mit der maximal erreichbaren Übertragungsgeschwindigkeit beworben. Dies erkennen Sie an der Angabe "bis zu", die Anbieter vor die Geschwindigkeitsangabe setzen. Jedem Internet-Nutzer ist jedoch klar, dass es sich bei diesen Zahlen um Wunschvorstellungen der Anbieter von Festnetz- und Mobilfunklösungen handelt. Um diesem Werben mit Traumzahlen Einhalt zu gebieten, wurde bereits im Juni 2011 die DIN 66274-2 veröffentlicht. Diese Norm (an der der Autor dieses Artikels mitgearbeitet hat) hatte zur Aufgabe, eine Klassifikation von Internet-Zugängen vorzunehmen und den unterschiedlichen Zugangsklassen entsprechende technische Merkmale und Mindestanforderungen zuzuordnen. Da das in der DIN beschriebene System aus Leistungs- beziehungsweise Funktionsklassen nie in der Praxis gelebt wurde, hat die Bundesnetzagentur daraufhin auf Basis der Transparenzvorgaben im Telekommunikationsgesetz (§§ 43a, 45n) entsprechende Überprüfungsfunktionen durchgesetzt. Dadurch soll den Endkunden die Möglichkeit geboten werden, auf einfache Weise Umfang und Qualität von Telekommunikationsdiensten zu vergleichen. Es gilt:
- Die angebotenen Internet-Tarife müssen im Produktinformationsblatt die normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsrate nennen.
- Der Kunde hat einen Anspruch darauf, die Leistungsfähigkeit seines Internet-Anschlusses zu überprüfen.
Zur Überprüfung des Internet-Anschlusses sieht der Gesetzgeber zwei verschiedene Möglichkeiten vor:
- Der Internet-Provider bietet selbst einen sogenannten "Speedtest" an oder
- der Kunde nutzt die Angebote der Bundesnetzagentur.
Die Provider müssen bereits im Rahmen des Vertragsschlusses auf die Prüfmöglichkeit hinweisen. Dieser Hinweis muss unverzüglich nach der Freischaltung des Internet-Anschlusses
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